Gefährdungsanalysen
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind wichtige Voraussetzungen für die Qualität der Arbeit. Unternehmer haben daher die Verpflichtung zur Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung. Der Umfang ihrer Gefährdungsbeurteilung orientiert sich an den betrieblichen Anforderungen und Gegebenheiten. Die systematische Einschätzung von Gefährdungen im Betrieb ist unerlässlich. Strukturierte Gefährdungsbeurteilungen sind die Basis dafür, dass alle erkennbaren Gefahren und Gefährdungen untersucht werden können. Das Arbeitsschutzgesetz verweist beispielhaft auf folgende Gefahrenquellen: Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten, unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Sobald eine Gefährdung entdeckt wird, muss geklärt werden, wie die Gefährdung beseitigt oder gemindert werden kann. Eine Gefährdungsbeurteilung ist für jede ausgeübte Tätigkeit bzw. jeden Arbeitsplatz erforderlich.